Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften* ist die Taunus Trust GmbH zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet: In unsere Anlagestrategien fließen einzelne Nachhaltigkeitsaspekte mit ein. Eine Bewerbung von ökologischen oder sozialen Merkmalen in unseren Anlagestrategien oder bei der Auswahl konkreter Finanzinstrumente erfolgt nicht.

1. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Gegenüber der Gesellschaft und unseren Kunden stehen wir in der Verantwortung, zum Klimaschutz, zu einer Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und zu einer ethischen Unternehmensführung und damit zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können daher unmittelbar den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden mindern. Um derartige Risiken möglichst gering zu halten, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen Konzepte und Prozesse entwickelt, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen. Damit versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Mit derartigen Ausschlusskriterien richten wir Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte aus. Dabei greifen wir in der Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen bzw. auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken kann aber auch dadurch erfolgen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. diese empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Filter zur Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Mandatsvereinbarungen mit unseren Kunden.

2. Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite (Art. 6 OffenlegungsVO)

Unter der Voraussetzung, dass es uns mit den genannten Bewertungsmethoden gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem beschriebenen Prozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

3. Erklärung zur Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)

Die Strategien unserer Gesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit die Vergütung und die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht unsere Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

4. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Abs. 1 lit. b und Abs. 5 lit. b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 und 13 RTS)

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Interessen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Um unserer oben beschriebenen Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden, haben wir grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) derartige negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist gemäß unserer Einschätzung nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen – wenn überhaupt – nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sehen wir uns auch gegenwärtig nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskonzept in einer Form anzubieten, die diesen rechtlichen Anforderungen genügt, die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kunden entsprechend umsetzt und über diese Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise zu berichten.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Darum sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 lit. b bzw. Abs. 5 lit. b OffenlegungsVO).

Diese Handhabung ändert jedoch nichts an unserer einleitend geäußerten Bereitschaft, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Sobald ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.

Stand: November 2022

 

* Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. OffenlegungsVO) in Verbindung mit Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie des Inhalts und der Darstellung von Informationen in Zusammenhang mit der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionsziele in vorvertraglichen Dokumenten, auf Internetseiten und in regelmäßigen Berichten (sog. RTS)